Berliner Polizei Hand in Hand mit Rassisten?

Diese Plakate sollen auf eine "langfristige Vorbereitung hinweisen".

Als durchsichtigen Versuch der Kriminalisierung antirassistischen Engagements bewertet das Berliner Bündnis „Rechtspopulismus stoppen“ den Strafbefehl über 600 Euro plus Verfahrenskosten für den Anmelder der Spontandemonstration vom 27. August 2011 gegen die Provokation vor einem muslimischen Bekleidungsladen in Neukölln im Rahmen des gescheiterten „Anti-Islamisierungskongresses“ der rassistischen Splittergruppierung „Pro Deutschland“. „Wir hätten nicht gedacht, dass die Berliner Polizei wider besseres Wissen diese auf konstruierten Behauptungen aufgebaute Anzeige einreicht und sich ein Staatsanwalt darauf einlässt. Wieder einmal sollen Antifaschist_innen und Antirassist_innen zum Problem abgestempelt werden und nicht Nazis und Rassisten. Nicht mit uns!“, erklärt das Bündnis.

Einzig der Berliner Polizei und dem knappen Dutzend teilnehmender Rassisten von „Pro Deutschland“ war bereits im Vorfeld bekannt, wo und wann die von Letzteren selbst bis zur Pressekonferenz als „spontane Aktion gegen Islamisierung in Berlin“ angekündigte Provokation stattfinden würde. Das bestätigt auch die Antwort des Innensenats auf eine kleine Anfrage von Clara Herrmann (MdA, Partei Bündnis 90/Die Grünen) vom 3. November 2011. Diese Geheimhaltungstaktik der Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen von Nazis und Rassisten ist allerdings nicht neu und wurde auch in einer kurz darauf herausgegebenen Pressemitteilung des Bündnisses zum wiederholten Mal scharf kritisiert.

Medienberichten zufolge schien auch die Presse über Ort und Zeitpunkt bis zuletzt nicht informiert. Dagegen waren die angemeldeten Gegenproteste während der Pressekonferenz lange vorher bekannt. Die sehr kurzfristige und öffentliche Mobilisierung durch das Bündnis zu den bereits laufenden spontanen Protesten in Neukölln über verschiedene Kommunikationskanäle sofort nachdem auf der Pressekonferenz der Ort der rassistischen Provokation bekanntgegeben worden war, ist bis heute ebenso offen nachvollziehbar wie der Einsatz der Transparente und Schilder schon bei Protesten Monate zuvor. Dass diese Tatsachen trotz Hinweisen an die Einsatzführung vor Ort einfach ignoriert, ein lange geplanter Protest konstruiert und zur Anzeige gebracht wurde, spricht daher eher für einen bewussten Kriminalisierungsversuch der Berliner Polizei in direkter Kontinuität zu einem äußert aggressiven Einsatz am 27. August gegen die Protestierenden. Währenddessen konnten aus der Versammlung der Rassisten heraus eine mit einer Burka bekleidete Frau sowie drei Männer ungehindert vor das muslimische Bekleidungsgeschäft gehen, dort posieren, sich fotografieren lassen und provozieren, wie ebenfalls durch die kleine Anfrage bestätigt wurde.

Anders auch, als in der Antwort auf die kleine Anfrage suggeriert, haben die Beamten die Aufnahme der Anzeige wegen eines Übergriffes auf den Lautsprecherwagen der Protestversammlung mehrfach abgelehnt und erst nach Ende der Proteste und nach Androhung einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt in Aussicht gestellt. Täter wie auch eine Zeugin waren zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vor Ort. Der Zusatz, „dass nach dem geschilderten Sachverhalt die Lautsprecheranlage mindestens eine halbe Stunde
Musik abstrahlte.“ klingt dann auch wie der reine Hohn.

Wir fordern die Berliner Polizei auf, die Kriminalisierung antirassistischer Proteste unverzüglich einzustellen und die Staatanwaltschaft, den Strafbefehl zurückzuziehen. Wir lassen uns weder kriminalisieren, noch zahlen wir dafür auch nur einen Cent! Gegen den Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt.

DKP queer gehört zu den Mitbegründern des Bündnis „Rechtspopulismus stoppen

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