Nötigung als Grundprinzip?
Da das „Jobcenter“ Speyer die Zahlung der ALG II-Leistungen eingestellt hat, befindet sich ein 52jähriger im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine durch das sogenannte Jobcenter verursachte Situation aufmerksam zu machen. Mehrfach war das „Jobcenter“ Speyer in den …