Gegen den demütigenden Spießrutenlauf für Sexarbeiter_innen

Am vergangenen Montag, dem 4. Dezember 2017, begann die Stadt Frankfurt am Main erstmals mit der Registrierung von Sexarbeiter_innen nach dem so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“.

Ohne eine in anderen Bundesländern obligatorische Rechtsverordnung bzw. Durchführungsgesetzgebung und ohne die vom Hessischen Städtetag zu Recht geforderte Ausführungsverordnung des Landes Hessen nimmt das dem Dezernenten Markus Frank (CDU) unterstellte Frankfurter Ordnungsamt nun doch bereitwillig die Registrierung der betroffenen Menschen, die Durchführung so genannter „Informations- und Beratungsgespräche“ sowie die Ausgabe von „Hurenpässen“ vor.

In ganz offensichtlich diskriminierender Weise wird die Prostituierten-Registrierung in Frankfurt fortan der Abteilung „Akute Gefahrenabwehr“ zugeordnet! Diese Abteilung des Ordnungsamtes ist ansonsten mit Aufgaben des Infektionsschutzes („Rattenbefall“), mit der Entziehung der Freiheit psychichkranker, drogen- und alkoholsüchtiger Personen sowie mit der Einweisung psychisch auffälliger Personen befasst.

Neben Leichenpässen werden von dieser Abteilung des Ordnungsamtes fortan auch „Hurenpässe“ ausgegeben.

Die Zuordnung der Sexarbeiter_innen zu den genannten Personenkreisen kommt einer skandalösen, billigend in Kauf genommenen Stigmatisierung des rechtlich anerkannten Berufs Prostitution gleich.

Es zeigt, wes Geistes Kind das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist, mit dem erstmals seit dem deutschen Faschismus Prostituierte hierzulande wieder staatlich registriert werden.

Dafür müssen Sexarbeiter_innen auch noch stattliche 50 € Gebühr bezahlen – die im Vergleich zu anderen Kommunen bislang höchste Gebühr für eine Sexarbeiter-Registrierung bundesweit! Dazu kommen noch einmal 10 € Extra-Gebühr, wenn der „Hurenpass“ auf einen „Aliasnamen“ ausgestellt werden soll. Unter 21-Jährige Sexarbeiter_innen müssen – angeblich zu ihrem „besonderen Schutz“ – nicht in zweijährigem, sondern in einjährigem Abstand ihre Registrierung erneuern.

Nach Angaben von Mitarbeiter_innen des Frankfurter Ordnungsamtes sind dabei die im Gesetz erwähnten Sprachmittler überhaupt nicht existent. Dolmetscher müssen von den betroffenen migrantischen Sexarbeiter_innen im Zweifel selbst mitgebracht werden, wobei über deren Teilnahme am „Informations- und Beratungsgespräch“ das Ordnungsamt letztlich im Einzelfall befinden kann. Der Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet.

Zusätzlich zu dem bei der Ordnungsbehörde angesiedelten „Informations- und Beratungsgespräch“ müssen Sexarbeiter_innen auch noch eine so genannte „gesundheitliche Beratung“ absolvieren. Diese findet zwar im Gesundheitsamt statt, wird aber nicht von Ärzten, sondern von fachfremdem Personal vorgenommen. Auch hier fehlen Dolmetscher. Angesichts dieser Umstände von „gesundheitlicher Beratung“ zu sprechen, ist eine Farce. In Wirklichkeit geht es um Kontrolle und Abschreckung der betroffenen Menschen.

Gesundheitsbescheinigungen werden in Frankfurt bereits seit dem 1. Juli 2017 ausgegeben und sind laut Gesetz Voraussetzung für eine Registrierung bei der Ordnungsbehörde. Nach § 4 Abs. 3 ProstSchG verlieren sie aber ihre Gültigkeit, wenn die Registrierung bei der Ordnungsbehörde nicht binnen drei Monaten nach der „gesundheitlichen Beratung“ erfolgt. Wer also vor dem 4. September dort war, darf schon wieder hin.

Um das Tohuwabohu komplett zu machen, händigt das Frankfurter Gesundheitsamt betroffenen Sexarbeiter_innen gleich zwei verschiedene Bescheinigungen über die Teilnahme an der „gesundheitlichen Beratung“ aus: die eine auf den Klarnamen, die andere auf einen Aliasnamen der Menschen (entsprechende Dokumente der liegen Doña Carmen vor). Laut Gesetz gibt es aber nur ein „entweder“ – „oder“: „Gesundheitsbescheinigung“ entweder auf Klar- oder auf Aliasnamen. Alles andere führt nur zu größter Verwirrung und unfreiwilligem Outing der Betroffenen, da für besagte Bescheinigungen eine gesetzlich verankerte Mitführpflicht besteht. Neben dem Hurenpass und dem Aliaspass (für die Kontrolle durch Betreiber) und Reisepass / Personalausweis (für Kontrollen durch den Zoll) müssten die betroffenen Frauen dann auch noch zwei auf unterschiedliche Namen ausgestellte „Gesundheitsbescheinigungen“ (für Kontrollen durch Ordnungsbehörden) mit sich führen!

Hinzu kommt: Mangels klarer Regelungen der Zuständigkeiten hinsichtlich der Umsetzung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes mittels einer Durchführungsverordnung des Landes Hessen reklamiert die Polizei die Zuständigkeit für Bordell-Kontrollen im Wege der Selbstermächtigung. Man kontrolliert – wie vor einigen Tagen in Frankfurt geschehen – in den Bordellen und beruft sich dabei auf das „Prostituiertenschutzgesetz, obwohl sie über keine Hurenpässe verfügen konnten.

Die wirren Vorgehensweisen in Frankfurt dokumentieren vor allem eines: Die Mechanismen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ führen dazu, dass Sexarbeiter_innen in den Untergrund gedrängt und Sexarbeit in der Konsequenz kriminalisiert wird.

Das ist die Agenda der Bundesregierung und aller Prostitutionsgegner hierzulande. In NRW hat sich nach jüngsten Angaben der dortigen Landesregierung gerade einmal 1 % der in diesem Bundesland tätigen Sexarbeiter_innen registrieren lassen. (vgl. NRW-Landtags-Drucksache 17/1223 vom 15.11. 2017). In Berlin liegt die Zahl der bislang behördlich registrierten Sexarbeiter_innen im rekordverdächtigen Promillebereich. Man sollte sich keiner Illusion hingeben: Diese „Abstimmung mit den Füßen“ wird es unweigerlich auch in Hessen geben.

Nicht nur Doña Carmen e.V. auf deren Grundlage dieser Text beruht fordert daher dringlich die Aussetzung statt einer Umsetzung des diskriminierenden und für eine Reglementierung des Gewerbes ganz und gar untauglichen Prostituiertenschutzgesetzes.

Statt Sexarbeiter_innen wie Menschen zweiter Klasse zu behandeln, sollte man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über dieses zweifelhafte Gesetz abwarten.

Da Doña Carmen vor allem weibliche Prostituierte betreut haben wir begonnen eine Umfrage bei männlichen Escorts zum Thema durchzuführen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*