Niederlande wollen sexuelle Orientierung Möglicherweise in der Verfassung schützen

Laut den Amsterdamer Verträgen gibt es einen Katalog mit 7 Diskriminierungsformen, gegen die es Gesetze geben müsste und die in der jeweiligen Verfassung verankert werden sollten.
Wie jetzt „queer.de“ und Springers BLÖD vermeldeten soll die niederländische Verfassung eventuell bald einen audrücklichen Diskriminierungsschutz für Homo- und Bisexuelle enthalten. Die Zweite Kammer des Parlaments stimmte vergangene Woche für eine Verfassungsänderung. Artikel 1 verbietet bisher die Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, politischer Zugehörigkeit, Rasse und Geschlecht. Jetzt würden die Merkmale sexuelle Orientierung („seksuele gerichtheid“) und Behinderung („handicap“) dazu kommen. 124 Parlamentarier*innen stimmten für den Entwurf, 26 dagegen. Jetzt müssen noch die 75 Abgeordneten des Senats abstimmen. Sollte es auch dort zu einer Zustimmung kommen, müsste die Verfassungsänderung erst nach den nächsten Parlamentswahlen wieder mit Zweidrittelmehrheit endgültig verabschiedet werden.

Im Grundgesetzt verankert wurden zuerst nur 3 und zwar Religion und Weltanschauung, Sexismus und Rassismus.
Diskriminierungsformen wie Behinderung, und Alter flogen vorerst raus und kamen später erst durch Proteste wieder hinzu.
So steht im GG Artikel 3, Absatz 3 folgendes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. “
Im „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ AGG ist zwar auch von der sexuellen Orientierung die Rede, aber eben auch nur dort. Klassismus fehlt auch dort. „Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Immerhin, auch in der BRD wird seit Jahren darüber diskutiert den Artikel 3 GG zu erweitern. Alle Oppossitionsfraktionen ausser den blaubraunen der AfD haben dazu im Herbst 2019 eine Gesetzesinitiative gestartet, die zum Ziel hat das GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern. Im November 2019 signalisierten sogar die Regierungsfraktionen eine Verhandlungsbereitschaft. Diskriminierung auf Grund der Klassenzugehörigkeit … Allerdings nach wie vor Fehlanzeige!
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