Schwule und Lesben sind laut CDU/CSU keine guten Eltern
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht einmal mehr ab, weil die „unterschiedliche Geschlechtlichkeit der Eltern“ entscheidend in der Erziehung sei.
Schwule oder Lesbische Paare würden nicht so gute Eltern sein, selbst wenn sie sich „aufopfernd und liebevoll um Kinder“ kümmern würden, erklärten Andrea Voßhoff und Günter Krings in einer gemeinsamen Erklärung. „Aus Gründen des Kindeswohls lehnen wir ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften daher ab“.
CDU und CSU sorgen sich nach deren Aussage „ausschließlich um das Wohl der betroffenen Kinder“. Auch erklärten Voßhoff und Krings, dass Ehe und Familie laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stünden, Schwule und Lesben aber die Voraussetzungen für eine Familie nicht erfüllen könnten.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2009 kam zu dem Ergebnis, dass Kinder in Regenbogenfamilien keine Nachteile erfahren. Sie seien demnach sogar selbstbewusster und besser in Ausbildung und Beruf als ihre Altersgenossen.
Momentan dürfen in der BRD nur Ehepaare oder Einzelpersonen Kinder adoptieren. Warum eine Einzelperson besser ist als ein gleichgeschlechtliches Paar, begründen die CDU-Politiker natürlich nicht.
Wie immer in solchen Fällen ist die LSU mal wieder aus der Versenkung aufgetaucht. „Die Ressentiments mancher Unionspolitiker gegenüber Regenbogenfamilien sind ein regelrechter Skandal“, versucht sich LSU Vize Thomas Steins für seine Partei zu entschuldigen. Für etwas anderes ist die LSU auch nicht zu gebrauchen.
Für uns steht das Kindeswohl an erster Stelle. Aus diesem Grund fordern wir auch die ersatzlose Streichung des Grundgesetz Artikel 6.1.
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