Nur ist es in Österreich nicht viel anders als in der BRD, der Amtsschimmel wiehert auch hier immer lauter, so verweigert ein Wiener Standesamt die Eintragung der Adoptivmutter in die Geburtsurkunde des adoptierten Kindes. Obwohl das Bezirksgericht die Adoption durch die Partnerin der leiblichen Mutter des Kindes rechtskräftig bewilligte und die Stiefmutter nun auch vor dem Gesetz die zweite Mutter des Kindes ist, weigert sich das Standesamt, eine Geburtsurkunde auszustellen, in der – wie stets bei Adoptionen – (auch) der Adoptivelternteil eingetragen ist.
Das Standesamt würde nur eine Geburtsurkunde ausstellen, in der nur die leibliche Mutter eingetragen ist oder in der die Adoptivmutter als „Vater“ eingetragen wird. Damit würden sich die Beamten des Standesamtes jedoch einer gesetzwidrigen Falschbeurkundung schuldig machen. Das Kind hat nunmal zwei Mütter und nicht nur eine und die zweite Mutter ist eine Mutter und kein Vater.
Die Regenbogenfamilie hat gegen den Bescheid des Standesamtes Beschwerde eingereicht, über dass nun das Verwaltungsgericht Wien entscheiden muss. Wie es in diesem Fall weitergehen wird, werden wir sehen. Nähere Informationen gibt es unter www.RKLambda.at
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