Wenn 5 Bundestagsabgeordnete das Richtige tun

Nachdem am 28.Juni eine schwarz-gelbe Mehrheit die „Gleichstellung“ der „Ehe light“ mit der traditionellen Ehe verhinderte, ging eine mediale Hetzjagd gegen CDU/CSU und FDP los, die bis dorthin reicht, dass CSD-Veranstalter CDU/CSU und FDP nahelegten, auf eine CSD-Teilnahme zu verzichten.

Ins Parlament gebracht wurde der Antrag einmal mehr von Volker Becks Partei (Jäger90/olivGrün), die ja auch zusammen mit der SPD für die „Ehe light“ hauptverantwortlich zeichnet.

Aus welchen Gründen CDU/CSU und FDP gegen den Antrag stimmten, ist allgemein breitgetreten und bedarf keiner weiteren Zeile in diesem Artikel. Bei dem Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, wie sich das im Bundestagsjargon liest, stimmten 260 Abgeordnete mit Ja, 309 mit Nein und 12 enthielten sich.

Unter den 12 befinden sich 5 Bundestagsabgeordnete der Partei „DIE LINKE“. Diese begründeten ihre Enthaltung damit, dass die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht hinzunehmen ist.

Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zusammenlebens. Bereits die geringe Zahl eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewegung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen, die zu finanziellen Abhängigkeiten führen. Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienenden Partner / der verdienenden Partnerin sind die Hauptgründe dafür.

Auch insgesamt in der Gesellschaft wachsen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe. Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhaltsverpflichtungen- und -ansprüche geknüpft werden.

Daher treten Karin Binder, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke und Niema Movassat für die rechtliche Gleichstellung aller Lebensweisen ein.

„SPD und Bündnis 90/Grüne haben 2001 dafür gesorgt, dass es mit dem Institut der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ nach der 1994 erfolgten Abschaffung des §175 StGB erneut ein Sondergesetz ausschließlich für Homosexuelle in der Bundesrepublik gibt. Volker Beck (B90/Grüne), seine Partei und die SPD waren seinerzeit zu feige, die Ehe für Schwule und Lesben zu öffnen oder alternativ dazu die Ehe zu entprivilegieren und soziale Rechte für alle Lebensweisen durch gesetzliche Regelungen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist es an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten, wenn Volker Beck nun den fünf Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE, die sich bei der Abstimmung zum Thema Eheöffnung am 28. Juni 2012 im Bundestag enthalten haben, „Verrat“ vorwirft.“ So Frank Laubenburg, Landessprecher der Landesarbeitsgemeinschaft „DIE LINKE“.queer NRW.

„Eine Öffnung der Ehe in ihrer jetzigen Form wäre schon für die meisten lesbischen und schwule Paare keine Lösung. So werden finanzielle Abhängigkeiten durch das Institut der Ehe oftmals erst in Beziehungen hineingetragen. Für Menschen – egal ob lesbisch, schwul oder hetero –, die in Wohngemeinschaften, wechselnden Partnerschaften oder anderen Weisen mit Menschen zusammenleben, bringt eine Eheöffnung ohnehin keine sozialen Rechte. Von daher ist es notwendig, die Privilegien der Ehe (z.B. mit dem Splitting im Steuerrecht) endlich abzuschaffen und soziale Rechte auf alle Lebensweisen auszuweiten. Das wäre eine Gleichstellung, die den längst gelebten gesellschaftlichen Realitäten entgegen käme.“ So Laubenburg weiter!

Diese Forderungen kommen unseren Forderungen schon sehr nahe. Wir schreiben in unseren Forderungen dazu: „Alle freiwillig eingegangenen Beziehungen zwischen Menschen in welcher Konstellation auch immer, egal ob in einer Ehe oder nicht, sind gleichberechtigt zu behandeln. Wir lehnen das Lebenspartnerschaftsgesetz als “Ehe light” ab. Nicht nur die Ehe und die Familie herkömmlicher Art, sondern auch andere Beziehungsgemeinschaften, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, sind gleichberechtigt zu behandeln und im Grundgesetz unter den Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen.“

Ulla Jelpke auf die Frage, was sie von diesen Forderungen hält: „Die einseitige Privilegierung der bürgerlichen Ehe mit der darin inbegriffenen Institutionalisierung finanzieller Abhängigkeiten halte ich für eine antiquierte Auffassung, die mit der heutigen Lebensrealität vieler Menschen nicht konform geht. Daher befürworte ich eine rechtliche Gleichstellung aller partnerschaftlichen Lebensweisen, in denen Menschen auf Dauer und in gegenseitiger Verantwortung eine Beziehung eingehen.“

Ihre Antwort dazu findet unsere volle Zustimmung!

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