Berufungsverfahren zu den Vorgängen während des CSD München 2008

justitia1Über ein Jahr ist es her, als es auf dem CSD München 2008 zu Zwischenfällen kam.

Neofaschisten störten die Veranstaltung und Antifaschisten wurden, weil sie gegen diese Provokation der Nazis protestierten, angeklagt (DKP queer berichtete mehrfach).

Da die Richterin des Verfahrens allem Anschein nach unbedingt ein paar Antifaschisten verurteilen wollte, kam es zu einem Urteil (auch darüber berichteten wir).

Am 27.08.2009 um 09:00 Uhr wird der Berufungsprozess gegen das Urteil stattfinden.

Den Angeklagten wird immer noch vorgeworfen, den Neofaschisten M. Nwaiser beim CSD 2008 genötigt und beleidigt zu haben. Die Verhandlung findet statt:

am Donnerstag 27.08..2009 – 9:00 Uhr
Landgericht München Nyphenburger Straße 16
Zi. Nr. A-231/II

Die Angeklagten würden sich über eine große Beteilgung trotz der frühen Uhrzeit sehr freuen!