Großsekte unterliegt Verwaltungsgericht

Lage des Bistums Augsburg - Quelle Wikipedia

Die katholische Diözese Augsburg hatte den „Freistaat Bayern“ verklagt, da die bayerische Gewerbeaufsicht der Kündigung einer im Mutterschutz sich befindenden lesbischen Kindergarten-Leiterin nicht zustimmte.

Für die katholische Großsekte ist eine Lebenspartnerschaft einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters ein „schwerwiegender Loyalitätsverstoß“, da offene Homosexualität als Sünde angesehen wird.

So gilt für die Großsekten neben vielen anderen Ausnahmeregeln auch eine was das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ angeht. Das sogenannte „Selbstverwaltungsrecht“ wird noch immer durch das BRD Grundgesetz beiden christlichen Großsekten garantiert.

Vor allem die katholische Großsekte hat in der Vergangenheit immer wieder Mitarbeiter wegen Homosexualität gekündigt.

Sollte aber ein Kind von einem Pfarrer misshandelt werden, muss dies nicht der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Es kam vor, dass ein Pfarrer Kinder über Jahre hin schlug. Als dies herauskam wurde dem Mann nicht etwa gekündigt. Nein, er wurde in  eine andere Gemeinde versetzt, wo er weitermachen konnte. Auch dies gehört zum „Selbstverwaltungsrecht“ der Großsekten.

Berühmt-berüchtigt wurde das Bistum Augsburg vor ca. 2 Jahren durch den Prügel-Bischof Walter Mixa.

Wappen des Bistum Augsburg - Quelle Wikipedia

Nun ist am 19. Juni diese Kündigung vom bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg für unzulässig erklärt worden. Die Erzieherin habe aus der Sichtweise der Großsekte einen „Loyalitätsverstoß“ begangen, so der zuständige Richter Ivo Mill, doch die Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit würden schwerer wiegen. Jetzt drohen diese „Menschenfreunde“ der 39 jährigen mit einer Kündigung nach Ablauf der Schutzfrist in einem Jahr.

Der „LSVD“ begrüßte die Verwaltungsgerichts Entscheidung und erklärt: „Die Bestrebungen der Pfarrkirche sind krass familienfeindlich. Es ist ein Unding, dass einer jungen Mutter gekündigt werden sollte, weil sie sich nicht an die konservativen Vorstellungen der Kirche hält“, so der LSVD-Sprecher Manfred Bruns. „Es darf der Kirche nicht erlaubt werden, sich außerhalb des demokratischen Rahmens zu stellen“(…) „Die Privilegien, die der katholischen Kirche im Arbeitsrecht bislang gewährt wurden, müssen überprüft und um einen Diskriminierungsschutz erweitert werden“, so Bruns weiter.

Einmal mehr wird bei dieser Erklärung klar, wie tendenziös der LSVD an solche Problematiken herangeht. Wir stellen uns die Frage, was hat Kindererziehung mit Großsekten zu tun? Wir fordern einen säkularisierten Staat BRD. Und solange es noch immer so ist wie es ist, muss den Großsekten das „Selbstverwaltungsrecht“ in seiner bisherigen Form eingeschränkt wenn nicht gar aberkannt werden.

Was das AGG angeht fordern wir: „Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Umsetzung einer EU-Richtlinie, sieht aus, wie sexuelle Emanzipation, zielt aber eigentlich, wie alles in der EU, auf europaweite Durchsetzung der Kapitallogik ab. Notwendig ist ein viel weiter gehender tatsächlich durchsetzbarer Schutz vor Diskriminierung.“

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