KPÖ Oberösterreich stellt Strafanzeige wegen Wiederbetätigung*
Die KPÖ Oberösterreich hat bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Anzeige wegen des Verdachts der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz gegen den FPÖ-Gemeindevorstand von Kirchschlag, Wolfgang Kitzmüller gestellt.
KPÖ-Sprecher Leo Furtlehner fordert die Staatsanwaltschaft auf, den dargestellten Sachverhalt zu überprüfen und entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten die notwendigen Schritte einzuleiten.
Wie kam es dazu? …
Im Linzer Gemeinderat wurde über einen Antrag des Finanz- und Hochbauausschusses entschieden, der in finanzielle Schieflage geratenen Homosexuellen Initiative Linz (HOSI Linz) Schulden an die Stadt Linz in Höhe von 140.200 Euro zu erlassen. Auch wurde der einvernehmlichen Auflösung des Bestandsvertrages (Mietvertrag) für das Vereinsgebäude der HOSI-Linz gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ zugestimmt.
Dieses hatte bereits im Vorfeld für Aufregung gesorgt, weil sowohl die Linzer FPÖ als auch die Linzer ÖVP Widerstand angekündigt hatten. Die FPÖ Linz-Stadt stellte daraufhin vor einiger Zeit auf ihrer Facebook-Seite die Frage:
„Die Linzer Homosexuelleninitiative (HOSI) soll entschuldet werden, die Schulden belaufen sich auf 140.200 Euro. Wir Freiheitliche halten das für eine reine Vereins-Misswirtschaft die nicht auch noch auf Kosten der Steuerzahler belohnt werden darf! Seid ihr auch unserer Meinung?“
Wolfgang Kitzmüller stellte am 18. Januar darunter einen Kommentar mit folgendem Inhalt: „Ich habs schon mal zum Ausdruck gebracht: ab mit den Schwuchteln hinters VOEST-Gelände.“
Immerhin schrieb Kitzmüller nicht vom Gelände hinter den „Reichswerken Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten, Hermann Göring“.
Auf diesem Gelände war in den Jahren 1943 bis 1944 ein SS-Arbeitslager, ein Außenkommando des Konzentrationslagers Mauthausen errichtet worden, in dem bis zu 950 KZ-Häftlinge, darunter auch etliche Homosexuelle, als Zwangsarbeiter für die „Reichswerke Hermann Göring“ bis zur „Vernichtung durch Arbeit“ ausgebeutet wurden.
Eine knappe Woche war das Posting des FPÖ-Mandatars auf der Facebook-Seite der FPÖ Linz zu lesen, bis es dann doch gelöscht wurde.
Wie allgemein bekannt ist wurden vom NS-Regime Homosexuelle nicht nur diskriminiert und verfolgt, sondern auch in Konzentrationslagern inhaftiert und gezielt ermordet. Die Aussage Kitzmüllers stellt daher eine Gutheißung der vom NS-Regime betriebenen Verfolgung von Homosexuellen dar.
Kitzmüller kann die Aufregung allerdings nicht verstehen: „Schwuchteln“ ist seiner Meinung nach „kein deftiger, sondern ein ganz üblicher Ausdruck“. Und das Posting habe natürlich nichts mit den Lagern zu tun: An der Peripherie von Oberösterreichs Hauptstadt gebe es eben billige Baugrund.
Mag ja sein, dass „Schwuchteln“ bei Kitzmüllers Zuhause ein ganz üblicher Ausdruck ist. Seine Gattin, FPÖ Nationalratsabgeordnete Anneliese Kitzmüller ist in den letzten Jahren ja auch mehrfach durch homophobe Äußerungen aufgefallen.
Der FPÖ-Generalsekretär Vilimsky sprach von einer „deplatzierten Wortwahl“, es würde aber naheliegen, dass es sich um eine „klassisch kommunistische Verdrehung“ handle.
Was hier verdreht ist, ist unserer Ansicht nach nur das pro Faschistische Weltbild der braunen-blauen!
*“Mit dem Beschluss des Verbotsgesetzes wurden die NSDAP, ihre Wehrverbände sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, offiziell aufgelöst und verboten. Ihr Eigentum fiel an die Republik Österreich. Eine Neugründung und die Wiederbetätigung für faschistische Ziele ist ebenfalls verboten. Auf gleiche Weise erloschen alle Mandate, die in dieser Zeit auf Vorschlag der NSDAP in irgendeiner Körperschaft oder Berufsvertretung erlangt wurden. Zwecks Durchsetzung des Verbotes wurde auch die Betätigung im faschistischen Sinn verboten und unter Strafe gestellt. Diese Strafdelikte sind in den §§ 3 bis 3i geregelt und fallen in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Umgangssprachlich werden diese Strafdelikte auch einfach „Wiederbetätigung“ genannt, obwohl das Gesetz von „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“ spricht. Verboten wurde die öffentliche „Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung“ faschistischer Verbrechen.“
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